CLUSTER 5 · WENN ES SCHIEFGEHT
Verdacht erkannt — melden oder nicht?
Der Weg von der Auffälligkeit zur Verdachtsmeldung an die FIU — und warum Nichtmelden das größere Risiko ist.
📑 Inhaltsverzeichnis
- Vom Bauchgefühl zum konkreten Verdacht
- Was ist eine Verdachtsmeldung — und was nicht?
- Die 10 Indikatoren, die Sie kennen müssen
- Der Entscheidungsbaum: Melden oder nicht?
- Wie Sie eine Verdachtsmeldung abgeben
- Tipping-off: Was Sie niemals sagen dürfen
- Was nach der Meldung passiert
- Das Risiko des Nichtmeldens
- Ihre Verdachtsmeldungs-Checkliste
Praxissituation
Freitagabend, Ihr Büro in Köln-Lindenthal
Die Woche war gut. Drei Besichtigungen, eine Reservierung für die Altbauwohnung in Ehrenfeld. Der Käufer, Herr Aslan, hat den KYC-Fragebogen ausgefüllt, den Ausweis vorgelegt, die PEP-Frage mit „Nein“ beantwortet. Alles sauber.
Dann schauen Sie sich die Finanzierungsunterlagen an, die er nachgereicht hat. Kaufpreis: 480.000 Euro. Herr Aslan will 320.000 Euro in bar einbringen — Eigenkapital. Als Einkommensnachweis legt er eine Selbstauskunft vor: selbstständiger Berater, Einzelunternehmen, Jahresumsatz 65.000 Euro.
Sie rechnen nach. 320.000 Euro Eigenkapital bei 65.000 Euro Jahresumsatz. Das sind fast fünf Jahresgehälter. Vielleicht eine Erbschaft. Vielleicht Rücklagen aus besseren Zeiten. Vielleicht.
Aber ein Gedanke lässt Sie nicht los:
Woher hat ein Solo-Berater mit 65.000 Euro Umsatz 320.000 Euro Eigenkapital?
Sie haben kein Beweismaterial. Keinen konkreten Hinweis auf Geldwäsche. Nur ein Missverhältnis zwischen Einkommen und Kaufkraft — und ein Bauchgefühl, das sagt: Das passt nicht zusammen.
Die Frage, die Sie jetzt umtreibt: Muss ich das melden?
Nach diesem Artikel wissen Sie:
- Ab wann aus einem Bauchgefühl eine Meldepflicht wird
- Die 10 wichtigsten Indikatoren für Geldwäsche im Immobilienbereich
- Wie der Entscheidungsbaum funktioniert
- Wie eine Verdachtsmeldung technisch abgegeben wird
- Was Sie niemals sagen dürfen (Tipping-off)
- Warum Nichtmelden das größere Risiko ist als Melden
Vom Bauchgefühl zum konkreten Verdacht
Das GwG verlangt in § 43 Abs. 1: Sie müssen eine Verdachtsmeldung abgeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt oder im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht.
Tatsachen — nicht Beweise. Nicht Gewissheit. Hinweise.
Die drei Stufen:
| Ungewöhnlich | Etwas fällt auf. Hoher Bargeldeinsatz, ungewöhnliche Eile, ausweichendes Verhalten. → Interne Aufmerksamkeit erhöhen. Noch keine Meldepflicht. |
| Auffällig | Mehrere Indikatoren kommen zusammen. Missverhältnis Einkommen/Kaufpreis + ausweichende Antworten + Druck auf schnellen Abschluss. → Intern prüfen, dokumentieren. Meldepflicht prüfen. |
| Verdächtig | Die Auffälligkeiten lassen sich nicht plausibel erklären. Der Kunde kann oder will die Herkunft der Mittel nicht belegen. → Meldepflicht. |
💡 Der entscheidende Punkt: Sie müssen nicht beweisen, dass Geldwäsche vorliegt. Sie müssen melden, wenn Sie es für möglich halten und die Auffälligkeiten nicht plausibel erklären können. Die Ermittlung ist Sache der FIU und der Strafverfolgungsbehörden — nicht Ihre.
Die 10 Indikatoren, die Sie kennen müssen
Die BaFin und die FIU haben branchenspezifische Typologien veröffentlicht. Die wichtigsten für Immobilienmakler:
Einzeln ist keiner dieser Indikatoren ein Beweis. Aber wenn zwei oder drei zusammenkommen und die Erklärung des Kunden nicht überzeugt — dann haben Sie einen meldepflichtigen Verdacht.
Der Entscheidungsbaum: Melden oder nicht?
Wie Sie eine Verdachtsmeldung abgeben
Verdachtsmeldungen gehen an die Financial Intelligence Unit (FIU) — die zentrale Meldestelle des Zolls. Nicht an die Polizei, nicht an die Aufsichtsbehörde, nicht an den Notar.
Frist: Die Verdachtsmeldung muss unverzüglich erfolgen — also sobald Sie den Verdacht haben. Nicht nächste Woche. Nicht nach dem Urlaub. Sofort.
Tipping-off: Was Sie niemals sagen dürfen
§ 47 GwG verbietet es Ihnen, den Betroffenen über die Verdachtsmeldung zu informieren. Das nennt sich Tipping-off-Verbot — und ein Verstoß ist strafbar.
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✗ Das dürfen Sie NICHT sagen „Herr Aslan, ich muss Sie leider bei der FIU melden.“ „Es gibt ein Problem mit Ihrer Mittelherkunft, ich erstatte eine Verdachtsmeldung.“ „Die FIU überprüft gerade Ihre Transaktion.“ |
✓ Das dürfen Sie sagen „Der Termin muss leider verschoben werden.“ „Wir benötigen noch weitere Unterlagen zur Mittelherkunft.“ „Wir können die Transaktion derzeit nicht fortsetzen.“ |
💡 Praxis-Tipp: Das Tipping-off-Verbot gilt auch gegenüber Dritten. Sie dürfen nicht dem Verkäufer erzählen: „Der Käufer ist verdächtig, ich habe eine Meldung gemacht.“ Sie dürfen sagen: „Der Termin verschiebt sich aus organisatorischen Gründen.“
Was nach der Meldung passiert
| Tag 1–3: | Durchführungsverbot. Die FIU prüft. Keine Transaktion. |
| Keine Untersagung: | Nach 3 Werktagen ohne Reaktion: Transaktion darf fortgesetzt werden. Die FIU ermittelt ggf. im Hintergrund weiter. |
| Untersagung: | Die FIU untersagt die Transaktion. Geschäftsbeziehung beenden. Keine Provision. |
| Für Sie persönlich: | Keine Konsequenzen für den Melder. § 48 GwG schützt Sie: Wer gutgläubig meldet, kann dafür nicht haftbar gemacht werden — auch wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt. |
Das Risiko des Nichtmeldens
Viele Makler zögern aus Angst: „Was, wenn ich den Kunden zu Unrecht beschuldige?“ oder „Was, wenn die Meldung mein Geschäft kaputt macht?“
Die Wahrheit ist: Nichtmelden ist fast immer das größere Risiko.
Ihre Verdachtsmeldungs-Checkliste
Fazit
Die Verdachtsmeldung ist das letzte Glied in der GwG-Kette — und das, vor dem Makler die meiste Angst haben. Zu Unrecht. Melden schützt Sie. Nichtmelden gefährdet Sie. Sie müssen nichts beweisen. Sie müssen nur das melden, was Sie nicht plausibel erklären können.
Herr Aslan aus der Eingangsszene? 320.000 Euro Eigenkapital bei 65.000 Euro Umsatz. Der richtige nächste Schritt: Ihn nach der Mittelherkunft fragen. Vielleicht hat er eine Erbschaft erhalten, ein Haus in der Türkei verkauft oder jahrelang angespart. Wenn die Erklärung plausibel ist und er sie belegen kann — kein Problem. Wenn nicht — melden. Zehn Minuten im goAML-Portal, drei Tage warten. Und dann wissen Sie: Sie haben alles richtig gemacht.
📚 Die gesamte Artikelserie
| ↑ | Pillar: Die GwG-Geschäftsbeziehung beim Immobilienmakler |
| ← | Vorher: Die Aufsichtsbehörde prüft |
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