CLUSTER 1 · VERKÄUFER-IDENTIFIZIERUNG

Der Maklervertrag ist unterschrieben – und jetzt?

Die ersten 48 Stunden nach Auftragseingang: Was Sie beim Verkäufer sofort prüfen müssen

Von GwG-Pilot Redaktion · 12 Min. Lesezeit · ← Zurück zum Pillar Article

Praxissituation

Mittwochnachmittag, Wohnzimmer in Zehlendorf

Sie haben gerade den Alleinauftrag für eine Altbauwohnung in der Tasche. Der Eigentümer ist motiviert, der Preis realistisch, die Lage hervorragend. Beim Hinausgehen sagt er: „Können Sie das Exposé bis Freitag online haben?“

Sie nicken, steigen ins Auto – und dann fällt Ihnen ein: Sie haben zwar den Ausweis gesehen, aber nicht kopiert. Die Ehefrau steht mit im Grundbuch, war aber nicht dabei. Und war da nicht eine GbR im Spiel?

Die nächsten 48 Stunden entscheiden darüber, ob Sie strukturiert in die Vermarktung starten oder mit einem Compliance-Loch im Rücken arbeiten.

Nach diesem Artikel wissen Sie:

  • Welche Prüfschritte in welcher Reihenfolge am effizientesten sind
  • Welche Unterlagen Sie je nach Eigentümerstruktur aktiv anfordern müssen
  • Welche Fehler bei Behördenprüfungen am häufigsten auffallen
  • Wann Sie die Vermarktung stoppen sollten, bevor sie überhaupt beginnt

Warum 48 Stunden?

Das Geldwäschegesetz formuliert es klar: Die Identifizierung muss erfolgen, bevor die Geschäftsbeziehung begründet wird. Bei Verkäufern ist das der Moment der Auftragserteilung.

In der Praxis wissen wir beide, dass das nicht immer sofort möglich ist. Der Ehepartner ist auf Dienstreise. Die GmbH-Unterlagen liegen beim Steuerberater. Das Transparenzregister antwortet nicht in Echtzeit.

Die 48 Stunden sind kein gesetzlicher Wert, sondern eine organisatorische Leitplanke für Ihr Backoffice – ein Puffer für komplexere Eigentümerstrukturen.

Die eiserne Regel: Keine Vermarktung ohne abgeschlossene GwG-Prüfung. Solange der Check nicht „grün“ ist, bleibt das Objekt offline.

Die Trichter-Methode: Prüfschritte in der richtigen Reihenfolge

Viele Makler arbeiten nach dem Prinzip „Ausweis kopieren, irgendwann mal durch eine Liste jagen“. Das führt zu doppelter Arbeit und übersehenen Risiken. Effizienter ist die Trichter-Methode – vom Groben zum Feinen:

1 Grundbuch-Check (der Soll-Zustand)
Wer steht im Grundbuch? Das ist Ihr Referenzpunkt. Typische Konstellationen: Einzelperson, Ehepaar, Erbengemeinschaft, GmbH/GbR, ausländische Gesellschaft.
2 Datenerhebung (der Ist-Zustand)
Passt die Person vor Ihnen zum Grundbuch? Personalausweis bei natürlichen Personen, HR-Auszug bei Gesellschaften. Wenn nicht: Vollmacht, Erbschein, Legitimation?
3 Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln
Nur bei Gesellschaften: Wer hält >25% der Anteile? Gesellschafterliste + Transparenzregister (Pflicht bei Immobilientransaktionen!).
4 PEP- und Sanktionslisten-Screening
Erst jetzt, wo Sie den richtigen Namen haben: EU-Sanktionsliste, PEP-Datenbank. Es bringt nichts, den GF zu prüfen, wenn der eigentliche Eigentümer ein anderer ist.
5 Risikobewertung
Normal oder erhöht? Bei normalem Risiko: fertig. Bei erhöhtem Risiko: verstärkte Sorgfaltspflichten (PEP, Hochrisikoland, komplexe Struktur).

Welche Unterlagen Sie aktiv anfordern müssen

Der Personalausweis allein reicht in vielen Fällen nicht. Je nach Eigentümerstruktur brauchen Sie zusätzliche Dokumente:

Eigentümer-TypErforderliche Unterlagen
PrivatpersonPersonalausweis oder Reisepass (Vorder- + Rückseite)
EhepaarAusweis beider Partner (auch des Abwesenden!)
ErbengemeinschaftErbschein + Ausweis jedes Miterben + ggf. Vollmachten
VertretungVollmacht / Betreuungsurkunde + Ausweis des Vertreters + Ausweis des Vertretenen
GmbH / UG / AGAktueller HR-Auszug + Gesellschafterliste + Transparenzregister + Ausweis GF
GbRGesellschaftsvertrag + Ausweis aller Gesellschafter (kein öffentliches Register!)

💡 Praxis-Tipp: Die GbR ist ein Sonderfall: Es gibt kein öffentliches Register. Sie sind auf den Gesellschaftsvertrag angewiesen, den Ihnen die Gesellschafter vorlegen müssen.

Die 5 häufigsten Fehler bei Behördenprüfungen

❌ Fehler 1: Ehepartner vergessen

Im Grundbuch stehen Herr und Frau Müller. Nur Herr Müller wird identifiziert. → Beide sind Vertragspartner. Frau Müllers Ausweis muss nachgereicht werden.

❌ Fehler 2: Abgelaufener Ausweis übersehen

Im Eifer des Gefechts wird das Ablaufdatum nicht geprüft. → Ein abgelaufener Ausweis ist kein gültiges Identifikationsdokument im Sinne des GwG.

❌ Fehler 3: Nur die Vorderseite kopiert

Die Anschrift steht bei vielen Ausweisen auf der Rückseite. → Ohne Rückseite ist Ihre Dokumentation unvollständig.

❌ Fehler 4: GbR-Gesellschafter nicht ermittelt

Nur der auftretende Gesellschafter wird identifiziert. → Alle Gesellschafter müssen identifiziert werden, nicht nur der Anwesende.

❌ Fehler 5: Kein Zeitstempel

Ausweiskopie ohne Vermerk, wann identifiziert wurde. → Vermerken Sie auf jeder Kopie: „Identifizierung am [Datum], [Kürzel]“.

Red Flags: Wann Sie die Vermarktung nicht starten sollten

Bei diesen Warnsignalen stoppen Sie den Prozess, bevor das Exposé online geht:

🚩 Strohmann-Verdacht

Der Verkäufer kennt grundlegende Details der Immobilie nicht, hat keinen Schlüssel, wirkt ausweichend. → Grundbuch-Historie prüfen. Im Zweifel: Auftrag ablehnen.

🚩 Diskrepanz Grundbuch ↔ Person

Die Person vor Ihnen steht nicht im Grundbuch und hat keine Vollmacht oder Erbschein. → Keine Vermarktung bis Legitimation geklärt.

🚩 Geografische Ungereimtheiten

Eigentümer aus Hochrisikoland verkauft unauffällige Provinz-Immobilie ohne erkennbaren Bezug. → Verstärkte Sorgfaltspflichten. Hintergrund erfragen.

🚩 Druck auf Geldflüsse

Verkäufer will Kaufpreis auf Auslandskonto oder Drittkonto. → Ernstes Warnsignal. Dokumentieren. Verdachtsmeldung prüfen.

🚩 Verweigerung der Transparenz

Verkäufer weigert sich, Eigentümerstruktur offenzulegen. → Ohne diese Info können Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen. Auftrag ablehnen, Meldepflicht prüfen.

Sonderfall: Verstärkte Sorgfaltspflichten bei PEP

Wenn Ihr Verkäufer ein PEP ist – etwa ein Bürgermeister, Landtagsabgeordneter oder leitender Beamter – müssen Sie mehr tun:

1.Mittelherkunft erfragen: „Wie haben Sie die Immobilie erworben?“ – Alter Kaufvertrag, Erbschein, Baugenehmigung als Beleg.
2.Plausibilität prüfen: Passt der Immobilienwert zum bekannten Einkommen des PEP?
3.Geschäftsleitung einschalten: Zustimmung zur Geschäftsbeziehung ist bei PEP zwingend erforderlich.
4.Geldfluss beobachten: Wohin fließt der Verkaufserlös? Besondere Aufmerksamkeit bei Auslandskonten.

Das KYC-Formular: So dokumentieren Sie richtig

Verlassen Sie sich nicht auf lose Zettel oder E-Mail-Verläufe. Ihr KYC-Formular sollte enthalten:

StammdatenName, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
AusweisdatenDokumentart, Nummer, Behörde, Gültig bis
Geschäftshintergrund„Verkauf Objekt [Adresse]“, Datum Maklervertrag
PEP-StatusFrage + Antwort dokumentieren (Ja/Nein)
RisikoeinschätzungGering / Mittel / Hoch + bei „Hoch“: Maßnahmen
AnlagenAusweiskopie (VS+RS), HR-Auszug, Erbschein, Vollmacht
ZeitstempelDatum + Name/Kürzel des Prüfenden

Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endete.

Ihre 48-Stunden-Checkliste

⏱️ Sofort (beim Termin oder unmittelbar danach)

Ausweis des Eigentümers kopiert (Vorder- UND Rückseite)
Alle im Grundbuch stehenden Personen erfasst
Bei Gesellschaften: Handelsregisterauszug angefordert

📋 Innerhalb von 24 Stunden

Transparenzregister-Abgleich durchgeführt (bei jur. Personen)
Wirtschaftlich Berechtigte identifiziert
PEP- und Sanktionslisten-Screening abgeschlossen

✅ Innerhalb von 48 Stunden

Fehlende Unterlagen nachgefordert (Ehepartner, Erbschein, etc.)
Risikobewertung dokumentiert
KYC-Formular vollständig ausgefüllt und abgelegt
Freigabe für Vermarktung erteilt

Erst wenn alle Haken gesetzt sind, geht das Exposé online.

Fazit

Der unterschriebene Maklervertrag ist nicht das Ende des Gesprächs, sondern der Startschuss für Ihre Sorgfaltspflichten. Die Trichter-Methode gibt Ihnen die Struktur, die Checkliste die Kontrolle und das KYC-Formular den Nachweis. Wer diese ersten 48 Stunden ernst nimmt, verwandelt eine lästige Pflicht in einen professionellen Prozess.

Diese Checkliste manuell abarbeiten kostet Zeit.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit im Einzelfall. Für individuelle Fragen konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Rechtsberater.

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