CLUSTER 2 · KÄUFER-IDENTIFIZIERUNG

Käufer aus dem Ausland

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittstaaten — und wann Sie von einer Geschäftsbeziehung abraten sollten.

Von GwG-Pilot Redaktion · 14 Min. Lesezeit · ← Zurück zum Pillar Article

Praxissituation

Ein Anruf aus Dubai

„Ich habe Ihre Wohnung auf ImmoScout gesehen. 1,2 Millionen, richtig? Ich kaufe ohne Finanzierung, das Geld liegt bereit. Können wir nächste Woche beurkunden?“

Der Anrufer klingt seriös, spricht fließend Deutsch, will schnell abschließen. Traumkäufer? Oder Alptraum, wenn Sie nicht wissen, was Sie tun.

Das GwG verlangt bei bestimmten Ländern mehr als den Standardprozess. Die Frage ist: Bei welchen Ländern? Und was genau müssen Sie mehr tun?

Die Länder-Hierarchie: 4 Stufen des Risikos

StufeBeispieleIhre Pflicht
🟢 Stufe 1: EU/EWRFrankreich, Österreich, NiederlandeStandardprozess (wie bei deutschen Käufern)
🔵 Stufe 2: Drittstaat (niedrig)USA, Schweiz, Japan, Kanada, SingapurStandard + erhöhte Aufmerksamkeit
🟡 Stufe 3: EU-SteuerlisteNicht-kooperative SteuergebieteGenauer hinschauen, wirtschaftlichen Grund prüfen
🔴 Stufe 4: EU-HochrisikolisteSyrien, Myanmar, Nigeria, Südafrika, Jemen, u.a.Verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG) — PFLICHT

Hochrisikoländer: Wann verstärkte Pflichten greifen

Bei Käufern aus Ländern der EU-Hochrisikoliste greifen automatisch verstärkte Sorgfaltspflichten. Das ist keine Ermessensfrage.

EU-Hochrisikoliste (Auszug, Stand 2026):

Afghanistan, Barbados, Burkina Faso, Dem. Rep. Kongo, Haiti, Jamaika, Kamerun, Kenia (neu 07/2025), Mali, Monaco (neu 07/2025), Mosambik, Myanmar, Nigeria, Senegal, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Trinidad und Tobago, Uganda, Vanuatu, Venezuela (neu 07/2025), Vietnam, Jemen

Gestrichen seit Juli 2025: Vereinigte Arabische Emirate (inkl. Dubai), Panama, Philippinen — für diese Länder gelten keine automatisch verstärkten Pflichten mehr.

FATF-Blacklist (Gegenmaßnahmen gefordert): Nordkorea, Iran, Myanmar

⚠ Wichtig: Diese Listen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie vor jeder Transaktion den aktuellen Stand.

Das Barzahlungsverbot: Seit 2023 keine Wahl mehr

Seit dem 1. April 2023 gilt ein striktes Barzahlungsverbot für Immobilienkäufe (§ 16a GwG) — unabhängig vom Herkunftsland des Käufers:

Keine Barzahlung — auch nicht für Teilbeträge
Keine Zahlung über Konten außerhalb der EU/EWR
Kaufpreis muss über ein EU-/EWR-Bankkonto fließen
Notar muss die Einhaltung überwachen

💡 Ihre Reaktion bei Barzahlungswunsch: „Barzahlung ist bei Immobilienkäufen in Deutschland seit 2023 nicht mehr zulässig. Der Kaufpreis muss über ein EU-Bankkonto fließen.“ — Wenn der Käufer darauf besteht: Prozess abbrechen.

Red Flags bei ausländischen Käufern

🚩 Extremer Zeitdruck: „Können wir nächste Woche beurkunden?“ — Wer verhindern will, dass Sie genau hinschauen.

🚩 Intransparenz bei Mittelherkunft: „Das Geld ist da, das muss Ihnen reichen.“ — Bei Hochrisikoländern: Pflicht zur Prüfung.

🚩 Zahlung von Dritten: Kaufpreis soll von „Firma meines Onkels“ oder „Geschäftspartner“ kommen — klassisches Verschleierungsmuster.

🚩 Diskrepanz Profil ↔ Kaufpreis: 28-Jähriger ohne Erwerbsbiografie will Villa für 4 Mio. — Die Zahlen müssen zusammenpassen.

🚩 Ausweichen bei Standardfragen: Nervosität bei Ausweisvorlage, PEP-Frage oder Finanzierungserklärung.

Verstärkte Sorgfaltspflichten: 5 konkrete Maßnahmen

Wenn Ihr Käufer aus einem Hochrisikoland kommt, verlangt § 15 GwG konkrete Zusatzmaßnahmen:

1 Mittelherkunft (Source of Funds)
Woher kommt das Geld für diesen Kauf? Kontoauszüge, Verkaufserlöse, Erbschein, Gehaltsnachweise. „Das Geld ist da“ ohne Beleg reicht NICHT.
2 Vermögensherkunft (Source of Wealth)
Wie ist der Käufer insgesamt zu seinem Vermögen gekommen? Passt der Kaufpreis zum erkennbaren Vermögensprofil?
3 Genehmigung der Geschäftsleitung
Senior Management Approval — zwingend. Bei Einzelmaklern: schriftliche Eigendokumentation. Bei Büros: Geschäftsführer muss unterschreiben.
4 Adverse Media Screening
Recherche in öffentlichen Quellen: Korruptionsvorwürfe, Strafverfahren, Sanktionsbezüge, verdeckte PEP-Eigenschaft. Quellen und Ergebnisse dokumentieren.
5 Intensivierte Transaktionsüberwachung
Woher kommt die Zahlung? Stimmt das Herkunftsland des Geldes? Ungewöhnliche Zahlungswege (Zwischenkonten, Dritte)?

Welche Ausweisdokumente Sie akzeptieren können

DokumentHinweise
Reisepass ✓Bevorzugt. Einheitliches ICAO-Format, maschinenlesbar, lateinische Schrift.
EU/EWR-ID-Karte ✓Wie deutscher Personalausweis akzeptierbar.
Drittstaat-ID-Karte ⚠Nur wenn verständlich und plausibel. Bei Zweifeln: zusätzlich Reisepass anfordern.
Nicht-lateinische Schrift ⚠Maschinenlesbare Zone prüfen, ggf. beglaubigte Übersetzung oder Reisepass anfordern.

No-Go-Länder: Wann Sie abraten sollten

🚫 Nordkorea & Iran

FATF fordert Gegenmaßnahmen. Keine Bank wickelt ab. Sanktionsrisiko extrem. Empfehlung: Ablehnen.

🚫 Russland & Belarus

EU-Sanktionen seit 2022 haben den Markt faktisch geschlossen. Zahlungsverkehr massiv eingeschränkt, Banken lehnen routinemäßig ab. Im Zweifel: Rechtlichen Rat einholen.

🚫 Myanmar & Syrien

Sanktionsregime, extreme Compliance-Anforderungen. Theoretisch möglich, praktisch sehr schwierig.

Aktuelle Listen und Quellen

EU-HochrisikolisteDelegierte Verordnung (EU) 2016/1675 via EUR-Lex
FATF-Listenfatf-gafi.org — High-Risk + Increased Monitoring
EU-Sanktionslistensanctionsmap.eu + Consolidated List
EU-Finanzsanktionslistefinanz-sanktionsliste.de
BaFin-HinweiseRundschreiben zu Hochrisikoländern

💡 Ohne Software: Setzen Sie sich einen Kalendereintrag. Prüfen Sie mindestens quartalsweise, ob sich die Listen geändert haben.

Fazit

Ausländische Käufer sind keine Problemfälle — aber sie erfordern mehr Sorgfalt. Bei EU/EWR wie gewohnt. Bei Drittstaaten erhöhte Aufmerksamkeit. Bei Hochrisikoländern: volle verstärkte Sorgfaltspflichten. Bei No-Go-Ländern: Ablehnung.

Der Käufer aus Dubai vom Anfang? Seit Juli 2025 nicht mehr auf der EU-Hochrisikoliste. Aber Zeitdruck, unklare Mittelherkunft und schneller Abschluss bleiben Red Flags — unabhängig vom Herkunftsland.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Insbesondere die genannten Länderlisten können sich jederzeit ändern. Prüfen Sie vor jeder Transaktion den aktuellen Stand der EU- und FATF-Listen.

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