CLUSTER 5 · WENN ES SCHIEFGEHT

Verdacht erkannt — melden oder nicht?

Der Weg von der Auffälligkeit zur Verdachtsmeldung an die FIU — und warum Nichtmelden das größere Risiko ist.

Von GwG-Pilot Redaktion · 15 Min. Lesezeit · ← Zurück zum Pillar Article

Praxissituation

Freitagabend, Ihr Büro in Köln-Lindenthal

Die Woche war gut. Drei Besichtigungen, eine Reservierung für die Altbauwohnung in Ehrenfeld. Der Käufer, Herr Aslan, hat den KYC-Fragebogen ausgefüllt, den Ausweis vorgelegt, die PEP-Frage mit „Nein“ beantwortet. Alles sauber.

Dann schauen Sie sich die Finanzierungsunterlagen an, die er nachgereicht hat. Kaufpreis: 480.000 Euro. Herr Aslan will 320.000 Euro in bar einbringen — Eigenkapital. Als Einkommensnachweis legt er eine Selbstauskunft vor: selbstständiger Berater, Einzelunternehmen, Jahresumsatz 65.000 Euro.

Sie rechnen nach. 320.000 Euro Eigenkapital bei 65.000 Euro Jahresumsatz. Das sind fast fünf Jahresgehälter. Vielleicht eine Erbschaft. Vielleicht Rücklagen aus besseren Zeiten. Vielleicht.

Aber ein Gedanke lässt Sie nicht los:

Woher hat ein Solo-Berater mit 65.000 Euro Umsatz 320.000 Euro Eigenkapital?

Sie haben kein Beweismaterial. Keinen konkreten Hinweis auf Geldwäsche. Nur ein Missverhältnis zwischen Einkommen und Kaufkraft — und ein Bauchgefühl, das sagt: Das passt nicht zusammen.

Die Frage, die Sie jetzt umtreibt: Muss ich das melden?

Nach diesem Artikel wissen Sie:

  • Ab wann aus einem Bauchgefühl eine Meldepflicht wird
  • Die 10 wichtigsten Indikatoren für Geldwäsche im Immobilienbereich
  • Wie der Entscheidungsbaum funktioniert
  • Wie eine Verdachtsmeldung technisch abgegeben wird
  • Was Sie niemals sagen dürfen (Tipping-off)
  • Warum Nichtmelden das größere Risiko ist als Melden

Vom Bauchgefühl zum konkreten Verdacht

Das GwG verlangt in § 43 Abs. 1: Sie müssen eine Verdachtsmeldung abgeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt oder im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht.

Tatsachen — nicht Beweise. Nicht Gewissheit. Hinweise.

Die drei Stufen:

UngewöhnlichEtwas fällt auf. Hoher Bargeldeinsatz, ungewöhnliche Eile, ausweichendes Verhalten. → Interne Aufmerksamkeit erhöhen. Noch keine Meldepflicht.
AuffälligMehrere Indikatoren kommen zusammen. Missverhältnis Einkommen/Kaufpreis + ausweichende Antworten + Druck auf schnellen Abschluss. → Intern prüfen, dokumentieren. Meldepflicht prüfen.
VerdächtigDie Auffälligkeiten lassen sich nicht plausibel erklären. Der Kunde kann oder will die Herkunft der Mittel nicht belegen. → Meldepflicht.

💡 Der entscheidende Punkt: Sie müssen nicht beweisen, dass Geldwäsche vorliegt. Sie müssen melden, wenn Sie es für möglich halten und die Auffälligkeiten nicht plausibel erklären können. Die Ermittlung ist Sache der FIU und der Strafverfolgungsbehörden — nicht Ihre.

Die 10 Indikatoren, die Sie kennen müssen

Die BaFin und die FIU haben branchenspezifische Typologien veröffentlicht. Die wichtigsten für Immobilienmakler:

❶ Missverhältnis Kaufpreis / Einkommen

Der Klassiker. Kaufpreis 800.000 €, Käufer ist angestellter Sachbearbeiter. Keine erkennbare Erbschaft, kein Vermögen im Hintergrund.

❷ Hoher Barzahlungsanteil

Käufer will „so viel wie möglich“ bar bezahlen. Oder: Eigenkapital stammt von einem Konto, das erst kürzlich eröffnet wurde.

❸ Zahlung durch Dritte

Der Kaufpreis kommt nicht vom Käufer, sondern von einem Dritten — ohne nachvollziehbare Erklärung. Besonders auffällig: Zahlung aus dem Ausland von einer unbekannten Person.

❹ Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten

Kauf über verschachtelte Gesellschaften, Trusts oder Offshore-Strukturen, bei denen der wahre Eigentümer nicht erkennbar ist.

❺ Ungewöhnliche Eile

Käufer drängt auf sofortigen Abschluss, will keine Bedenkzeit, ignoriert offensichtliche Mängel am Objekt. „Preis ist egal, Hauptsache schnell.“

❻ Kauf deutlich über Marktwert

Käufer bietet ohne Verhandlung den vollen Angebotspreis — oder sogar mehr. Wirkt zunächst traumhaft, kann aber Indikator für Geldwäsche sein (überhöhter Kaufpreis als Mittel zur Platzierung).

❼ Ausweichendes Verhalten bei Rückfragen

Auf die Frage nach der Mittelherkunft reagiert der Kunde unwillig, wechselt das Thema oder gibt widersprüchliche Antworten.

❽ Strohmann-Verdacht

Der Käufer scheint nicht für sich selbst zu handeln. Er kennt das Objekt nicht, hat keine eigenen Fragen, wird offensichtlich von jemand anderem gesteuert.

❾ Schnelle Wiederveräußerung

Objekt wird kurz nach dem Kauf weiterverkauft — möglicherweise mit erheblichem Aufschlag und ohne erkennbare Wertverbesserung.

❿ Hochrisiko-Verbindungen

Beteiligung von Personen oder Gesellschaften aus Hochrisikoländern, Verbindung zu sanktionierten Personen oder bekannten kriminellen Netzwerken.

Einzeln ist keiner dieser Indikatoren ein Beweis. Aber wenn zwei oder drei zusammenkommen und die Erklärung des Kunden nicht überzeugt — dann haben Sie einen meldepflichtigen Verdacht.

Der Entscheidungsbaum: Melden oder nicht?

❶ Ist etwas ungewöhnlich?

Nein → Normale Transaktion. Weiter wie gewohnt.
Ja → Intern notieren. Weiter zu Frage 2.

❷ Können Sie die Auffälligkeit klären?

Ja, plausibel erklärt → Erklärung dokumentieren. Kein weiterer Handlungsbedarf.
Teilweise / unklar → Weiter zu Frage 3.

❸ Gibt es weitere Indikatoren?

Nein, nur ein einzelner → Erhöhte Aufmerksamkeit. Dokumentieren. Im Zweifel: melden.
Ja, mehrere → Weiter zu Frage 4.

❹ Kann der Kunde die Mittelherkunft plausibel erklären?

Ja, mit Nachweisen → Erklärung + Nachweise dokumentieren. Transaktion fortsetzen.
Nein / verweigert / unplausibelVerdachtsmeldung an die FIU.

Wie Sie eine Verdachtsmeldung abgeben

Verdachtsmeldungen gehen an die Financial Intelligence Unit (FIU) — die zentrale Meldestelle des Zolls. Nicht an die Polizei, nicht an die Aufsichtsbehörde, nicht an den Notar.

1 Registrierung im goAML-Portal
Die FIU nutzt das Portal goAML (goaml.fiu.bund.de). Sie müssen sich dort einmalig registrieren — vor dem Ernstfall. Die Registrierung dauert einige Tage. Tun Sie es jetzt, nicht wenn der Verdacht da ist.
2 Sachverhalt schildern
Im Portal beschreiben Sie den Sachverhalt: Wer, was, wann, warum verdächtig. Keine Romane — klar, strukturiert, faktenbasiert. Welche Indikatoren haben Sie beobachtet? Welche Erklärungen hat der Kunde gegeben? Warum halten Sie sie für unplausibel?
3 Transaktion nicht durchführen
Nach der Meldung gilt ein Durchführungsverbot (§ 46 GwG): Sie dürfen die Transaktion drei Werktage lang nicht durchführen, damit die FIU Zeit hat, den Vorgang zu prüfen. In der Praxis: Keinen Notartermin ansetzen, keine Reservierung bestätigen.
4 Auf Rückmeldung warten
Die FIU prüft und gibt den Vorgang frei — oder leitet ihn an die Strafverfolgung weiter. Wenn nach drei Werktagen keine Untersagung kommt, dürfen Sie die Transaktion fortsetzen (§ 46 Abs. 1 Satz 4 GwG). Wichtig: Auch ohne Untersagung bleibt Ihre Meldung dokumentiert.

Frist: Die Verdachtsmeldung muss unverzüglich erfolgen — also sobald Sie den Verdacht haben. Nicht nächste Woche. Nicht nach dem Urlaub. Sofort.

Tipping-off: Was Sie niemals sagen dürfen

§ 47 GwG verbietet es Ihnen, den Betroffenen über die Verdachtsmeldung zu informieren. Das nennt sich Tipping-off-Verbot — und ein Verstoß ist strafbar.

✗ Das dürfen Sie NICHT sagen

„Herr Aslan, ich muss Sie leider bei der FIU melden.“

„Es gibt ein Problem mit Ihrer Mittelherkunft, ich erstatte eine Verdachtsmeldung.“

„Die FIU überprüft gerade Ihre Transaktion.“

✓ Das dürfen Sie sagen

„Der Termin muss leider verschoben werden.“

„Wir benötigen noch weitere Unterlagen zur Mittelherkunft.“

„Wir können die Transaktion derzeit nicht fortsetzen.“

💡 Praxis-Tipp: Das Tipping-off-Verbot gilt auch gegenüber Dritten. Sie dürfen nicht dem Verkäufer erzählen: „Der Käufer ist verdächtig, ich habe eine Meldung gemacht.“ Sie dürfen sagen: „Der Termin verschiebt sich aus organisatorischen Gründen.“

Was nach der Meldung passiert

Tag 1–3:Durchführungsverbot. Die FIU prüft. Keine Transaktion.
Keine Untersagung:Nach 3 Werktagen ohne Reaktion: Transaktion darf fortgesetzt werden. Die FIU ermittelt ggf. im Hintergrund weiter.
Untersagung:Die FIU untersagt die Transaktion. Geschäftsbeziehung beenden. Keine Provision.
Für Sie persönlich:Keine Konsequenzen für den Melder. § 48 GwG schützt Sie: Wer gutgläubig meldet, kann dafür nicht haftbar gemacht werden — auch wenn sich der Verdacht als unbegründet herausstellt.

Das Risiko des Nichtmeldens

Viele Makler zögern aus Angst: „Was, wenn ich den Kunden zu Unrecht beschuldige?“ oder „Was, wenn die Meldung mein Geschäft kaputt macht?“

Die Wahrheit ist: Nichtmelden ist fast immer das größere Risiko.

Sie melden → Verdacht unbegründet

Keine Konsequenzen für Sie (§ 48 GwG Schutz). Transaktion kann nach 3 Tagen fortgesetzt werden. Niemand erfährt davon (die FIU informiert den Kunden nicht).

Sie melden → Verdacht begründet

Sie haben Ihre Pflicht erfüllt. Sie haben möglicherweise verhindert, dass Ihr Name in einem Geldwäsche-Verfahren auftaucht.

Sie melden NICHT → Verdacht unbegründet

Glück gehabt. Aber bei der nächsten Aufsichtsprüfung könnte der Prüfer fragen, warum Sie bei dieser Konstellation nicht gemeldet haben.

Sie melden NICHT → Verdacht begründet

Worst Case. Strafverfahren wegen Geldwäsche (§ 261 StGB). Bußgeld nach GwG. Ihr Name in den Akten. Gewerbeuntersagung möglich. „Der Makler, der die Zeichen nicht gesehen hat — oder nicht sehen wollte.“

Ihre Verdachtsmeldungs-Checkliste

🔍 Sofort (Vorbereitung — jetzt, ohne Anlass)

Bei goAML registrieren (goaml.fiu.bund.de) — dauert Tage, nicht im Ernstfall starten
Indikatoren-Liste kennen und griffbereit haben

⚠️ Bei Auffälligkeit

Auffälligkeit intern dokumentieren (was, wann, warum ungewöhnlich)
Weitere Indikatoren prüfen
Kunde um Erklärung bitten (ohne den Verdacht zu offenbaren)
Entscheidungsbaum durchlaufen

🚨 Bei Verdacht → Meldung

Verdachtsmeldung unverzüglich über goAML abgeben
Transaktion stoppen (3-Werktage-Durchführungsverbot)
Tipping-off-Verbot beachten — nichts an Betroffene oder Dritte kommunizieren
Alles dokumentieren: Indikatoren, Zeitablauf, Ihre Entscheidung, Meldedatum

Fazit

Die Verdachtsmeldung ist das letzte Glied in der GwG-Kette — und das, vor dem Makler die meiste Angst haben. Zu Unrecht. Melden schützt Sie. Nichtmelden gefährdet Sie. Sie müssen nichts beweisen. Sie müssen nur das melden, was Sie nicht plausibel erklären können.

Herr Aslan aus der Eingangsszene? 320.000 Euro Eigenkapital bei 65.000 Euro Umsatz. Der richtige nächste Schritt: Ihn nach der Mittelherkunft fragen. Vielleicht hat er eine Erbschaft erhalten, ein Haus in der Türkei verkauft oder jahrelang angespart. Wenn die Erklärung plausibel ist und er sie belegen kann — kein Problem. Wenn nicht — melden. Zehn Minuten im goAML-Portal, drei Tage warten. Und dann wissen Sie: Sie haben alles richtig gemacht.

Verdachtsmomente erkennen, dokumentieren, melden?

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Entscheidung über eine Verdachtsmeldung erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Im Zweifel konsultieren Sie einen auf Geldwäscherecht spezialisierten Rechtsberater. Unterlassene Verdachtsmeldungen können strafrechtliche Konsequenzen haben.

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