CLUSTER 3 · SCREENING & MONITORING

Das Sandwich-Verfahren

Warum ein einziger Check nicht reicht — und wie Sie den Doppel-Check vor dem Notar richtig durchführen.

Von GwG-Pilot Redaktion · 11 Min. Lesezeit · ← Zurück zum Pillar Article

Praxissituation

Ein Anruf, der alles ändert

Donnerstagnachmittag, der Notartermin ist für Montag angesetzt. Alles ist vorbereitet. Dann klingelt das Telefon. Der Notar:

„Ich habe gerade meinen Sanktionscheck gemacht. Der Käufer hat einen Treffer. Wussten Sie das?“

Sie wussten es nicht. Ihr Check war vor acht Wochen, bei der Reservierung. Damals war alles sauber. Aber vor drei Wochen wurde der Käufer auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt.

Der Notartermin platzt. Der Verkäufer ist wütend. Ihre Provision ist gefährdet. Und es wäre vermeidbar gewesen.

Das Problem: Sanktionslisten sind dynamisch

Zwischen Identifizierung im Januar und Notartermin im April liegen drei Monate. Drei Monate, in denen sich die Welt verändert.

Sanktionslisten werden laufend aktualisiert — manchmal täglich. Die EU-Sanktionsliste gegen Russland wurde seit 2022 dutzende Male erweitert. Neue Namen kommen hinzu, bestehende werden modifiziert.

Das Problem ist nicht Ihr erster Check. Der war korrekt — zum Zeitpunkt der Durchführung. Das Problem ist, dass Sie sich auf einen veralteten Stand verlassen.

Die Lösung: Das Sandwich-Verfahren

Sie prüfen zweimal — einmal am Anfang, einmal kurz vor dem Abschluss. Die Transaktion liegt wie eine Füllung zwischen zwei Prüfungen.

🔍 CHECK 1 — Bei Identifizierung

Vollständig: Ausweis, PEP, Sanktionen, Risiko

📋 Reservierung → Kaufvertragsvorbereitung → Finanzierung

Wochen bis Monate Laufzeit

🔍 CHECK 2 — 2-3 Tage vor Notar

Refresh: Sanktionen + PEP (kein Neu-ID)

Warum 2–3 Arbeitstage?

Daten aktuell genug für kurzfristige Listungen
Genug Puffer, um bei einem Treffer zu reagieren
Notar kann informiert werden, bevor alle im Raum sitzen

Was Sie beim zweiten Check prüfen — und was nicht

✓ Prüfen✗ Nicht erneut nötig
Sanktionslisten (EU, UN, national)Identität der Person (Ausweis liegt vor)
PEP-DatenbankenGültigkeit des Ausweises (dokumentiert)
Ggf. Adverse Media (bei erhöhtem Risiko)Wirtschaftlich Berechtigte (sofern keine Änderungen)

💡 Zeitaufwand: Wenige Minuten pro Person. Bei einer Transaktion mit mehreren Beteiligten (Ehepaar, Erbengemeinschaft, Gesellschaft) entsprechend länger — aber immer überschaubar.

Schritt für Schritt: Der Doppel-Check vor dem Notar

1 Termin im Kalender
Sobald der Notartermin feststeht: zweiten Check 2–3 Arbeitstage vorher eintragen. Bsp: Notar Mo 15.01. → Check Mi 10.01. oder Do 11.01.
2 Alle Beteiligten erfassen
Verkäufer + Käufer + bei Gesellschaften: GF und wB. Niemanden vergessen — der übersehene Treffer ist der gefährliche.
3 Screening durchführen
EU Consolidated Sanctions List, UN-Sanktionsliste, PEP-Datenbank. Dasselbe Tool wie beim ersten Check (Konsistenz).
4 Ergebnis dokumentieren
Screenshot/PDF-Export mit Datum und Uhrzeit. Handschriftliche Notiz „Check durchgeführt“ reicht NICHT.
5 Freigabe oder Eskalation
Kein Treffer → Dokumentation ablegen, Beurkundung kann stattfinden. Treffer → Eskalation einleiten.

Wenn der zweite Check einen Treffer zeigt

Es passiert selten — aber es passiert. Was tun?

1 Ruhe bewahren, Treffer verifizieren
Name UND Geburtsdatum UND Geburtsort abgleichen. Namensvetter? Historischer Eintrag? Viele Tools zeigen „mögliche“ Treffer, die bei Prüfung ausscheidbar sind.
2 Bei bestätigtem Treffer: Intern eskalieren
Sofort Geschäftsleitung informieren. Treffer dokumentieren. Keine weiteren Entscheidungen allein treffen. Bei Sanktionen: Mitwirkung ist strafbewehrt.
3 Notar informieren
Anrufen — nicht per E-Mail. „Sanktionstreffer beim Käufer. Beurkundung kann so nicht stattfinden.“
4 Verkäufer sachlich informieren
„Sanktionstreffer beim Käufer. Beurkundung kann nicht erfolgen. Wir prüfen und melden uns.“ Keine Schuldzuweisungen.
5 Verdachtsmeldung prüfen
Wusste der Käufer von seiner Listung? Versuch der Verschleierung? Im Zweifel: rechtliche Beratung einholen.

Sonderfall: Termin wird verschoben

VerschiebungCheck wiederholen?
Wenige Tage (gleiche Woche)Nein. Check noch aktuell. Verschiebung dokumentieren.
Mehrere Wochen / neuer MonatJa. Erneuter Check 2-3 Tage vor neuem Termin.

💡 Faustregel: Wenn zwischen Check und (neuem) Notartermin mehr als eine Woche liegt — erneut prüfen.

Die Dokumentation: Was in die Akte gehört

🔍 Check 1 (bei Identifizierung)

Ausweiskopie mit Prüfvermerk und Datum
PEP-Selbstauskunft des Kunden
Screening-Ergebnis (Screenshot/Export)
Risikobewertung

🔍 Check 2 (vor Notar)

Datum des Notartermins
Datum des zweiten Checks
Screening-Ergebnis ALLER Beteiligten (Screenshot/Export pro Person)
Freigabevermerk ODER Eskalationsdokumentation

💡 Wichtig: Die beiden Checks müssen klar voneinander getrennt dokumentiert sein. Wann Check 1? Wann Check 2? Was war jeweils das Ergebnis?

Häufige Fragen

Wie oft kommt es vor, dass zwischen Check 1 und 2 ein Treffer auftaucht?

Selten — aber nicht selten genug, um es zu ignorieren. Die Russland-Sanktionen haben gezeigt, wie schnell sich Listen ändern.

Muss ich den zweiten Check auch bei nur 2 Wochen Abstand machen?

Ja. Auch zwei Wochen reichen für eine Listung. Der Aufwand ist gering, der Schutz erheblich.

Muss ich auch den Verkäufer doppelt prüfen?

Ja. Das Sandwich-Verfahren gilt für alle Beteiligten. Bei einem sanktionierten Verkäufer ist die Transaktion genauso problematisch.

Reicht es, wenn der Notar seinen eigenen Check macht?

Nein. Der Check des Notars erfüllt nicht Ihre GwG-Pflichten. Und Sie erfahren von seinem Treffer möglicherweise erst im Beurkundungstermin — zu spät.

Fazit

Ein einziger Check am Anfang reicht nicht. Sanktionslisten ändern sich laufend. Das Sandwich-Verfahren gibt Ihnen Sicherheit: Ein Check am Anfang, ein Check kurz vor dem Abschluss. Der zweite Check dauert Minuten, kann aber einen geplatzten Notartermin verhindern — und den Ärger, der damit einhergeht.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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