CLUSTER 1 · VERKÄUFER-IDENTIFIZIERUNG

Wenn der Eigentümer eine GmbH ist

Wie Sie juristische Personen identifizieren und den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln

Von GwG-Pilot Redaktion · 15 Min. Lesezeit · ← Zurück zum Pillar Article

Praxissituation

Der Moment, in dem es kompliziert wird

Der Grundbuchauszug liegt vor Ihnen. Eigentümer: „Charlottenburger Immobilien GmbH“. Sie haben den Geschäftsführer am Telefon, er klingt seriös, der Auftrag ist attraktiv. Aber während Sie bei Privatpersonen genau wissen, was zu tun ist – Ausweis kopieren, PEP-Check, fertig – stellen sich bei Gesellschaften plötzlich ganz andere Fragen:

Wer ist eigentlich mein Vertragspartner? Der Geschäftsführer, der vor mir sitzt? Die GmbH? Oder die Menschen, denen die GmbH gehört?

Die Antwort: Alle drei. Und genau das macht die Identifizierung von juristischen Personen aufwändiger – aber nicht unbeherrschbar.

Nach diesem Artikel wissen Sie:

  • Welche Dokumente Sie bei einer GmbH, UG oder anderen Gesellschaft benötigen
  • Wie Sie den wirtschaftlich Berechtigten Schritt für Schritt ermitteln
  • Was das Transparenzregister mit Ihrer Arbeit zu tun hat
  • Wie Sie mit Verweigerern umgehen und welche Argumente wirklich ziehen

Drei Ebenen der Identifizierung

Bei einer natürlichen Person ist die Sache einfach: Sie identifizieren die Person, die vor Ihnen sitzt. Bei einer juristischen Person müssen Sie drei Ebenen betrachten:

1 Die Gesellschaft selbst
Ihr Vertragspartner. Existenz und Daten verifizieren: Firma, Sitz, Registernummer, Vertretungsberechtigung.
2 Die handelnde Person (Geschäftsführer)
Unterschreibt den Maklervertrag. Vertretungsberechtigung prüfen, Ausweis, PEP-Check.
3 Die wirtschaftlich Berechtigten
Die Menschen hinter der GmbH – Gesellschafter mit >25 % Anteil. Müssen identifiziert werden.

Erst wenn alle drei Ebenen abgearbeitet sind, ist Ihre Identifizierungspflicht erfüllt.

Schritt für Schritt: Die GmbH identifizieren

S1 Handelsregisterauszug beschaffen
Ihr Ausgangsdokument: Firmenname, Sitz, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigung, Stammkapital. Sollte aktuell sein (nicht älter als wenige Wochen). Bezugsquelle: handelsregister.de
S2 Gesellschafterliste prüfen
Wem gehört die GmbH? Beim Handelsregister hinterlegt und abrufbar. Suchen Sie Gesellschafter mit >25 % Anteil — das sind Ihre wirtschaftlich Berechtigten.
S3 Transparenzregister abgleichen
Pflicht bei Immobilientransaktionen (§ 23a GwG). Auszug ziehen, mit Gesellschafterliste vergleichen. Übereinstimmung → weiter. Abweichung → Unstimmigkeitsmeldung.
S4 Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren
Für jeden wB (>25 %): Name, Geburtsdatum, Wohnort, Art/Umfang des Interesses, Ausweiskopie. Bei nicht erreichbaren Gesellschaftern: Mitwirkung des GF einfordern.
S5 Geschäftsführer identifizieren
Ausweiskopie, PEP-Check, Sanktionsscreening. Vertretungsberechtigung aus HR-Auszug prüfen. Bei Gesamtvertretung: beide Unterschriften auf dem Maklervertrag.

Sonderfall: Kein Gesellschafter über 25 Prozent

Nicht jede GmbH hat einen Mehrheitsgesellschafter. Was wenn niemand mehr als 25 % hält?

Der fiktive wirtschaftlich Berechtigte

Wenn keine natürliche Person >25 % hält, gilt der Geschäftsführer als wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 Abs. 2 GwG).

Ihr Prozess:

Dokumentieren, dass Sie die Gesellschafterstruktur geprüft haben
Festhalten, dass kein Gesellschafter die 25-%-Schwelle überschreitet
GF als fiktiven wB identifizieren
Vermerk: „Kein wB i.S.d. § 3 Abs. 1 GwG ermittelbar. Fiktiver wB gem. § 3 Abs. 2 GwG: [Name GF]“

💡 Wichtig: Diese Dokumentation zeigt der Aufsichtsbehörde, dass Sie nicht aufgegeben haben, sondern das Ausschlussverfahren sauber durchgeführt haben.

Transparenzregister: Pflicht, Abgleich und Unstimmigkeitsmeldung

Seit 2022 ist das Transparenzregister ein Vollregister. Jede deutsche Gesellschaft muss ihre wirtschaftlich Berechtigten dort eintragen. Und Sie als Makler müssen bei Immobilientransaktionen abgleichen.

Was bedeutet „Abgleich“?

Sie vergleichen drei Datenquellen:

Was sagt der Kunde?Was sagt das Handelsregister?Was sagt das Transparenzregister?
Ihre eigene ErhebungGesellschafterlisteEingetragene wB

Stimmen alle drei überein → dokumentieren, fertig. Abweichung → Unstimmigkeitsmeldung, kein Ermessensspielraum.

Typische Unstimmigkeiten

Das Transparenzregister zeigt andere Personen als die Gesellschafterliste

Das Register zeigt veraltete Daten (z. B. ausgeschiedener Gesellschafter)

Das Register hat keinen Eintrag — auch das ist eine Unstimmigkeit (seit 2022!)

💡 Praxis-Tipp: Ohne korrekten Transparenzregistereintrag wird auch der Notar nicht beurkunden. Klären Sie das lieber früh als spät.

Verschachtelte Strukturen: Wo hört man auf?

Die Charlottenburger Immobilien GmbH gehört zu 100 % der Projektentwicklung Berlin GmbH. Diese wiederum gehört zu 60 % einem Immobilienfonds und zu 40 % einer Privatperson. Wie tief müssen Sie graben?

Das PrinzipEbene für Ebene durcharbeiten, bis Sie bei natürlichen Personen mit >25 % ankommen.
Die pragmatische GrenzeWenn Sie 75 % der Eigentümerschaft durch identifizierte Personen abgedeckt haben, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.
Vorsicht: Aggregation!Herr Müller mit 15 % direkt und 12 % über eine Holding = 27 % in Summe → wirtschaftlich Berechtigter!

Ausländische Gesellschaften

JurisdiktionVorgehen
EU / UKNationale Transparenz-/Gesellschaftsregister nutzen (z. B. UK: PSC-Register). Datenqualität variiert.
Offshore (BVI, Cayman, Panama)Öffentliche Register oft nicht zugänglich. Unterlagen direkt vom Kunden anfordern: Gründungsurkunde, Register of Directors, Register of Members.
Stiftungen / TrustsAchtung: Keine 25-%-Schwelle! Das Funktionsprinzip (§ 3 Abs. 3 GwG) gilt — jede Person in einer Schlüsselrolle (Stifter, Trustee, Protektor, Begünstigter) ist wB.

Wichtig bei Stiftungen und Trusts: Die 25-Prozent-Logik greift hier NICHT. Selbst wenn 20 Begünstigte mit je 5 % existieren — jeder einzelne muss als wB erfasst werden.

Wenn der Verkäufer nicht kooperiert

„Das geht Sie nichts an. Ich bin der Geschäftsführer, ich unterschreibe, fertig.“ — Diese Haltung begegnet Ihnen häufiger, als Sie denken. Hier sind Ihre drei Argumente:

Argument 1: Die gesetzliche Pflicht

„Ich bin nach dem GwG verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln. Das ist keine Neugier, sondern Gesetz.“ — § 11 Abs. 6 GwG verpflichtet den Vertragspartner zur Mitwirkung.

Argument 2: Der Notar-Hebel

„Der Notar wird bei der Beurkundung exakt dieselben Informationen verlangen. Besser, wir klären das jetzt, als dass der Notartermin platzt.“

Argument 3: Die Ultima Ratio

„Ohne Offenlegung muss ich den Auftrag ablehnen und bin verpflichtet, den Vorfall zu dokumentieren und gegebenenfalls zu melden.“

💡 Erfahrungswert: Die meisten Verweigerer lenken spätestens beim Notar-Argument ein. Wer auch dann nicht kooperiert, ist entweder extrem beratungsresistent — oder hat etwas zu verbergen.

Fallbeispiel: Berliner Altbau und Luxemburger Holding

Die Struktur:

Berliner Altbau (Grundbuch)
  └── Mitte Eins S.à r.l. (Luxemburg)
      └── European Property Investments Ltd. (Malta)
          ├── 60 % Herr Andersen (DK) ← wB
          └── 40 % Andersen Family Foundation (Jersey) ← Funktionsprinzip!

Die besondere Herausforderung: Die Jersey-Stiftung. Hier greift das Funktionsprinzip (§ 3 Abs. 3 GwG) — keine 25-%-Schwelle, sondern jede Person in einer Schlüsselrolle ist wirtschaftlich Berechtigter: Stifter, Trustees, Protektor, alle Begünstigten.

Das Ergebnis nach 5 Wochen:

Luxemburger S.à r.l. verifiziert + GF Dupont identifiziert
Maltesische Ltd. + Gesellschafterliste geprüft
Andersen (60 %) identifiziert mit Ausweis + PEP-Check
Jersey-Stiftung: Trustees (2), Protektor, 4 Begünstigte — alle identifiziert
Bevollmächtigter Weber identifiziert + Vollmacht geprüft
Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) angewandt + Geschäftsleitungsgenehmigung

Lehre aus diesem Fall: Bei Stiftungen und Trusts in der Eigentümerkette reicht die 25-%-Logik nicht. Das Funktionsprinzip verlangt die Identifizierung jeder Person in einer Schlüsselrolle — unabhängig von Quoten.

Ihre Dokumentations-Checkliste

📋 Zur Gesellschaft

Aktueller Handelsregisterauszug
Aktuelle Gesellschafterliste
Transparenzregisterauszug
Abgleich dokumentiert (Übereinstimmung oder Unstimmigkeitsmeldung)

👤 Zu jedem wirtschaftlich Berechtigten (>25 %)

Name, Geburtsdatum, Wohnort
Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
Ausweiskopie + PEP-Check + Sanktionsscreening

🔑 Zum Geschäftsführer

Ausweiskopie + Vertretungsberechtigung (aus HR-Auszug)
PEP-Check + Sanktionsscreening

📝 Bei fiktivem wB

Dokumentation des Ausschlussverfahrens
Vermerk: „Fiktiver wB gem. § 3 Abs. 2 GwG: [Name GF]“

Fazit

Die Identifizierung einer GmbH folgt einer klaren Logik: drei Ebenen (Gesellschaft, handelnde Person, wB), fünf Schritte, Transparenzregister-Abgleich als Pflicht. Wenn der Kunde nicht kooperiert, haben Sie drei Argumente — und die Konsequenz der Mandatsniederlegung als letzte Option. Wer auch dann nicht einlenkt, ist kein Kunde, den Sie haben wollen.

Verschachtelte Strukturen manuell durchleuchten kostet Stunden.

GwG-Pilot führt Sie durch die Ebenen und dokumentiert jeden Schritt automatisch.

Jetzt 14 Tage kostenlos testen →

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit im Einzelfall.

Nach oben scrollen